Alles, was Volkslied ist und älter als 1900 ist kann man problemlos weitergeben.
Achtung bei britischer Volksmusik, amerikanischen Spirituals, etc... vieles davon sind Neukompositionen, die teilweise nicht einmal 40 Jahre alt sind und deren Urheber noch leben.
Die "70-Jahre-tot-Regel" ist leider auch ein Mythos. In der Theorie stimmt das. Aber: Es reicht, wenn die Nachkommen (dazu zählst juristisch gesehen auch ein Verlag) ein klein wenig die Formatierung der Noten ändern, dann ist es eine neue Ausgabe und die ist geschützt. Ihr könntet natürlich behaupten, die Noten a) von der alten Ausgabe abgeschrieben zu haben und b) nix von der neuen zu wissen. Das ist aber ebenfalls bedenklich (das ist so wie bei Software: Du kannst eine Firma nicht wegen Bugs einer uralten Version verklagen. Sowas nennt sich "Informationspflicht". Man muss sich informieren, ob es was Neues gibt). Teilweise wäre die legal abschreibbare Ausgabe dann von 1810 oder so - ich bezweifle dass ihr solche Dinger NACHWEISBAR zuhause/in der Uni, etc... habt.
Bei Popsongs/Neuer Musik ist es natürlich ganz übel. Stichwort Lord of the Rings. Da sind teilweise sogar die Leitmotive geschützt, d.h. sogar das Argument "das ist doch nur die Melodie von einem riesen Orchesterstück" zählt nicht.
Es wird noch komplizierter: Ich nehm mal das Beispiel Walking in the Air. Das Teil wurde mittlerweile von gefühlt drei Millionen Leuten gecovert (die auch alle schön brav Lizenzen bezahlt haben). Jetzt weise du mal einem Rechtsanwat nach WESSEN Coverversion du verwendet hast. Angenommen du behauptest, das Original zu verwenden und kannst es nachweisen - musst du GEMA-Gebühren an den Komonisten abführen.
Das wird mit Tin Whistle aber schon schwer, denn es hat schonmal jemand dieses Lied mit TW aufgeführt: London Symphony Orchestra. D.h. ein böser Anwalt unterstellt dir, dass du deren Idee nachmachst (was weder du noch er beweisen können) = Zahlung an GEMA (Komponist) + GEMA (LSO)
etc....
Ganz ehrlich: Bei allem nach 1900 würde ich einfach die Noten kaufen. Damit hast du das verbriefte Recht, die Musik privat zu spielen. Aufführungen sind was Anderes. Da musst du die Komplettrevhte erwerben.
Sorry, es ist wirklich so kompliziert
EDIT: die 70 Jahre gelten übrigens nur in D. In den USA sinds z.B. 95....